1.
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Berechtigung |
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1.
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Nur Befugte dürfen die
Kletteranlage betreten und dort klettern.
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2.
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Befugte sind:
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Mitglieder des PSV
Elbe
Dresden e.V., Sektion Wandern und Bergsteigen. |
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Mitglieder der
außerschulischen Sportgruppe unter fachlicher
Anleitung durch einen Sportlehrer oder Fachübungsleiter zu den
regelmäßigen
Trainingszeiten. |
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Mitglieder der
Kinder- und Jugendklettergruppe des DWBV mit einem
Fachübungsleiter zu den regelmäßigen Trainingszeiten. |
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3. |
Nicht klettern bzw. die
Anlage nicht betreten dürfen, auch wenn sie zum Kreis der Befugten
gehören:
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Kinder bis zum
vollendeten 10. Lebensjahr, mit Ausnahme in Begleitung
von einem Erziehungsberechtigten oder deren Vertreter. |
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Jugendliche bis zur
Vollendung des 14. Lebensjahres wenn sie ohne
Aufsicht eines erwachsenen Befugten sind. |
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Personen, denen vom
PSV Elbe Dresden e.V. oder einem von ihm
Beauftragten das Klettern oder das Betreten der Kletteranlage untersagt
worden
ist. |
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Natürliche und
juristische Personen, welche die Kletteranlage
gewerblich und kommerziell (auch zu Werbezwecken) nutzen wollen. |
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4.
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Unbefugte, die die
Kletteranlage benutzen bzw. an der Anlage angetroffen werden, begehen
Hausfriedensbruch.
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2.
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Haftung
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1.
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Klettern ist immer mit der
möglichen Gefahr einer Verletzung oder gar des Todes verbunden.
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2.
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Jeder klettert auf eigene
Gefahr.
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3.
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Es muss mit herabfallenden
Gegenständen, wie losen Bauwerksteilen, Ausrüstungsmaterial oder
unvorhersehbar lockeren/brechenden künstlichen Klettergriffen gerechnet
werden.
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4.
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Schadensersatzansprüche
für Personen- und Sachschäden gegen die Sektion, ihre Organe,
Beauftragte und Mitglieder sind ausgeschlossen.
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5.
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Alle Benutzer werden
darauf hingewiesen, dass sie über den PSV Elbe Dresden e.V., Sektion
Wandern und Bergsteigen nicht unfallversichert sind.
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3.
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Benutzung |
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1.
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Der Zugang zur
Kletteranlage ist nur mit einem Schlüssel möglich.
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2.
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Die umklappbare
Verkleidung der Kletteranlage ist vor dem Klettern mit Matten
auszulegen.
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3.
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Das Klettern an der
Kletterwand ist nur mit Kletter- bzw. Turnschuhen erlaubt. Das Klettern
ohne Schuhe ist aus Sicherheitsgründen zur Vorbeugung gegen
Verletzungen nicht gestattet.
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4.
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Es darf nur unter
Einhaltung der vom Sicherheitskreis des DAV anerkannten
sicherungstechnischen Richtlinien geklettert werden. Zur Sicherung sind
die von der UIAA geprüften Sicherungsmittel zu verwenden. Freiklettern
ist verboten.
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5.
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Das ungesicherte Klettern
ist nur bis zu einer sicheren Absprunghöhe (maximal ein Meter!)
gestattet.
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6.
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In einem Abschnitt der
Wand darf immer nur eine Person klettern, d.h. es darf nicht
übereinander geklettert werden.
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7.
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Jeder Benutzer hat
größtmögliche Rücksicht auf die anderen Benutzer zu nehmen und alles zu
unterlassen, was zu einer Gefährdung für sich oder Dritte führen könnte.
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8.
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Besonders das Spielen und
das Ablegen von Taschen, Rucksäcken oder anderen Gegenständen auf den
Matten an der Wand ist untersagt.
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9.
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Das Besteigen der
Hinterkonstruktion der Wand ist verboten.
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10.
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Nach dem Klettern ist die
Anlage wieder abzuschließen.
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11.
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Nach dem Konsum von
Alkohol, Betäubungsmitteln, Drogen o.ä. ist das Klettern in der
gesamten Anlage strengstens untersagt.
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4.
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Veränderungen,
Beschädigungen und Sauberkeit |
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1.
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Tritte, Griffe und Haken
dürfen von Benutzern weder neu angebracht noch verändert, versetzt oder
gedreht werden.
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2.
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Bei der Benutzung von
Magnesia ist darauf zu achten, dass Verschmutzungen der Sporthalle zu
vermeiden sind.
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3.
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Die Beschädigung und das
Beschmieren der Kletteranlage ist strengstens untersagt. Beschädigungen
sind dem PSV Elbe Dresden e.V., Sektion Wandern und Bergsteigen
unverzüglich anzuzeigen.
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4.
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Die Kletteranlage sowie
die Sporthalle und ihre Einrichtungen sind sauber zu halten und
pfleglich zu behandeln.
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5.
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Der PSV Elbe Dresden e.V.,
Sektion Wandern und Bergsteigen oder deren Beauftragte sind berechtigt,
jeden Verursacher von Beschädigungen oder Verunreinigungen zur
Verantwortung zu ziehen.
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5.
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Hausrecht |
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1.
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Das Hausrecht über die
Kletteranlage übt der PSV Elbe Dresden e.V., Sektion Wandern und
Bergsteigen aus. Den Weisungen und Anordnungen von Beauftragten des PSV
Elbe Dresden e.V., Sektion Wandern und Bergsteigen ist folge zu leisten.
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2.
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Wer gegen die
Benutzungsordnung verstößt, kann auf Beschluss dauernd oder auf Zeit
von der Benutzung der Kletteranlage ausgeschlossen werden.
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3.
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Das Recht des PSV Elbe
Dresden e.V., Sektion Wandern und Bergsteigen aus Verstößen gegen die
Benutzungsordnung Schadensersatzansprüche geltend zu machen, bleibt
hiervon unberührt.
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4.
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Die Hausordnung der 127.
Mittelschule ist zu befolgen.
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