Benutzungsordnung für die Kletterwand
des PSV Elbe Dresden e.V. - Sektion Wandern und Bersteigen
in der 127. Mittelschule Dresden, Höckendorfer Weg
1. 
Berechtigung

1.
Nur Befugte dürfen die Kletteranlage betreten und dort klettern.

2.
Befugte sind:


-
Mitglieder des PSV Elbe Dresden e.V., Sektion Wandern und Bergsteigen.
-
Mitglieder der außerschulischen Sportgruppe unter fachlicher Anleitung durch einen Sportlehrer oder Fachübungsleiter zu den regelmäßigen Trainingszeiten.
-
Mitglieder der Kinder- und Jugendklettergruppe des DWBV mit einem Fachübungsleiter zu den regelmäßigen Trainingszeiten.

3. Nicht klettern bzw. die Anlage nicht betreten dürfen, auch wenn sie zum Kreis der Befugten gehören:
-
Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr, mit Ausnahme in Begleitung von einem Erziehungsberechtigten oder deren Vertreter.
-
Jugendliche bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres wenn sie ohne Aufsicht eines erwachsenen Befugten sind.
-
Personen, denen vom PSV Elbe Dresden e.V. oder einem von ihm Beauftragten das Klettern oder das Betreten der Kletteranlage untersagt worden ist.
-
Natürliche und juristische Personen, welche die Kletteranlage gewerblich und kommerziell (auch zu Werbezwecken) nutzen wollen.

4.
Unbefugte, die die Kletteranlage benutzen bzw. an der Anlage angetroffen werden, begehen Hausfriedensbruch.
2.
Haftung

1.
Klettern ist immer mit der möglichen Gefahr einer Verletzung oder gar des Todes verbunden.

2.
Jeder klettert auf eigene Gefahr.

3.
Es muss mit herabfallenden Gegenständen, wie losen Bauwerksteilen, Ausrüstungsmaterial oder unvorhersehbar lockeren/brechenden künstlichen Klettergriffen gerechnet werden.

4.
Schadensersatzansprüche für Personen- und Sachschäden gegen die Sektion, ihre Organe, Beauftragte und Mitglieder sind ausgeschlossen.

5.
Alle Benutzer werden darauf hingewiesen, dass sie über den PSV Elbe Dresden e.V., Sektion Wandern und Bergsteigen nicht unfallversichert sind.
3.
Benutzung

1.
Der Zugang zur Kletteranlage ist nur mit einem Schlüssel möglich.

2.
Die umklappbare Verkleidung der Kletteranlage ist vor dem Klettern mit Matten auszulegen.

3.
Das Klettern an der Kletterwand ist nur mit Kletter- bzw. Turnschuhen erlaubt. Das Klettern ohne Schuhe ist aus Sicherheitsgründen zur Vorbeugung gegen Verletzungen nicht gestattet.

4.
Es darf nur unter Einhaltung der vom Sicherheitskreis des DAV anerkannten sicherungstechnischen Richtlinien geklettert werden. Zur Sicherung sind die von der UIAA geprüften Sicherungsmittel zu verwenden. Freiklettern ist verboten.

5.
Das ungesicherte Klettern ist nur bis zu einer sicheren Absprunghöhe (maximal ein Meter!) gestattet.

6.
In einem Abschnitt der Wand darf immer nur eine Person klettern, d.h. es darf nicht übereinander geklettert werden.

7.
Jeder Benutzer hat größtmögliche Rücksicht auf die anderen Benutzer zu nehmen und alles zu unterlassen, was zu einer Gefährdung für sich oder Dritte führen könnte.

8.
Besonders das Spielen und das Ablegen von Taschen, Rucksäcken oder anderen Gegenständen auf den Matten an der Wand ist untersagt.

9.
Das Besteigen der Hinterkonstruktion der Wand ist verboten.

10.
Nach dem Klettern ist die Anlage wieder abzuschließen.

11.
Nach dem Konsum von Alkohol, Betäubungsmitteln, Drogen o.ä. ist das Klettern in der gesamten Anlage strengstens untersagt.
4.
Veränderungen, Beschädigungen und Sauberkeit

1.
Tritte, Griffe und Haken dürfen von Benutzern weder neu angebracht noch verändert, versetzt oder gedreht werden.

2.
Bei der Benutzung von Magnesia ist darauf zu achten, dass Verschmutzungen der Sporthalle zu vermeiden sind.

3.
Die Beschädigung und das Beschmieren der Kletteranlage ist strengstens untersagt. Beschädigungen sind dem PSV Elbe Dresden e.V., Sektion Wandern und Bergsteigen unverzüglich anzuzeigen.

4.
Die Kletteranlage sowie die Sporthalle und ihre Einrichtungen sind sauber zu halten und pfleglich zu behandeln.

5.
Der PSV Elbe Dresden e.V., Sektion Wandern und Bergsteigen oder deren Beauftragte sind berechtigt, jeden Verursacher von Beschädigungen oder Verunreinigungen zur Verantwortung zu ziehen.
5.
Hausrecht

1.
Das Hausrecht über die Kletteranlage übt der PSV Elbe Dresden e.V., Sektion Wandern und Bergsteigen aus. Den Weisungen und Anordnungen von Beauftragten des PSV Elbe Dresden e.V., Sektion Wandern und Bergsteigen ist folge zu leisten.

2.
Wer gegen die Benutzungsordnung verstößt, kann auf Beschluss dauernd oder auf Zeit von der Benutzung der Kletteranlage ausgeschlossen werden.

3.
Das Recht des PSV Elbe Dresden e.V., Sektion Wandern und Bergsteigen aus Verstößen gegen die Benutzungsordnung Schadensersatzansprüche geltend zu machen, bleibt hiervon unberührt.

4.
Die Hausordnung der 127. Mittelschule ist zu befolgen.